Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 12.04.2001

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2002 - VI ZR 65/00   

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https://dejure.org/2002,8577
BGH, 23.09.2002 - VI ZR 65/00 (https://dejure.org/2002,8577)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2002 - VI ZR 65/00 (https://dejure.org/2002,8577)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2002 - VI ZR 65/00 (https://dejure.org/2002,8577)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten - Revisionsverfahren - Nichtannahme - Streitwert - Änderung - Erinnerung - Kostenansatz - Festsetzung - Unrichtige Sachbehandlung - Hilfsantrag

  • Judicialis

    GKG § 5; ; GKG § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG §§ 5 8
    Kostenansatz im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Nach Zugang der Kostenrechnung vom 6. August 2001 ist der Antrag des Beklagten als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 5 GKG anzusehen (BGH, Beschluß vom 23. September 2002 - VI ZR 65/00 - unter II; Beschluß vom 20. Mai 1999 - I ZB 38/98 - unter I a.E.; Beschluß vom 17. März 1997 - II ZR 314/95 - NJW-RR 1997, 831 unter II).
  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 259/03

    Kosten einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit

    Der Antrag auf Nichterhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren ist nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. August 2002 - I ZA 1/01, NJW 2002, 3410; v. 23. September 2002 - VI ZR 65/00, AGS 2003, 83; Hartmann, Kostengesetze 33. Aufl. § 8 GKG Rn. 54), die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft und auch darüber hinaus zulässig ist und in der Sache zum Teil Erfolg hat.
  • BGH, 25.06.2003 - IV ZR 14/03

    Unrichtige Sachbehandlung durch das Berufungsgericht

    Nach Zugang der Kostenrechnung ist ein solcher Antrag als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 5 GKG anzusehen (BGH, Beschluß vom 23. September 2002 - VI ZR 65/00 - unter II; Beschluß vom 20. Mai 1999 - I ZB 38/98 - unter I a.E.; Beschluß vom 17. März 1997 - II ZR 314/95 - NJW-RR 1997, 831 unter II).
  • BGH, 11.03.2003 - IV ZR 143/02

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

    Nach Zugang der Kostenrechnung vom 20. Dezember 2002 ist der Antrag des Klägers zu 2) als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 5 GKG anzusehen (BGH, Beschluß vom 23. September 2002 - VI ZR 65/00 - unter II; Beschluß vom 20. Mai 1999 - I ZB 38/98 - unter I a.E.; Beschluß vom 17. März 1997 - II ZR 314/95 - NJW-RR 1997, 831 unter II).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.04.2001 - 23 W 627/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9362
OLG Hamm, 12.04.2001 - 23 W 627/00 (https://dejure.org/2001,9362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.2001 - 23 W 627/00 (https://dejure.org/2001,9362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 2001 - 23 W 627/00 (https://dejure.org/2001,9362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrwertsteuer; Festsetzung; Beigeordneter Anwalt; Vorsteuerabzugsberechtigung; Partei

  • Judicialis

    ZPO § 126

  • rechtsportal.de

    ZPO § 126
    Mehrwertsteuer bei Festsetzung für beigeordneten Anwalt bei vorsteuerabzugsberechtigter Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AGS 2003, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 07.05.1992 - 10 W 89/91

    Anwaltsrecht; Erstattung der Mehrwertsteuer für beigeordneten Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 12.04.2001 - 23 W 627/00
    Die entgegenstehende Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 7.5.1995 in JurBüro 1993, 29 = JMBl NW 1992, 263) verkennt die Interessenlage.
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